Beschäftigung von Saisonkräften: Erntehelfer schlecht versichert

Das Bundeskabinett will die Beschäftigung von Saisonkräften ohne reguläre Krankenversicherung auch 2021 ausweiten. Das soll vor Corona schützen.

Erntehelfer legen nach dem Spargelstechen die Planen wieder über die Spargeldämme

Meist prekär beschäftigt: Erntehelfer legen nach dem Spargelstechen Planen über Dämme Foto: Andreas Arnold/dpa

BERLIN taz | Osteuropäische Ern­te­hel­fe­r*in­nen sollen nach einem Beschluss der Bundesregierung auch dieses Jahr länger als normalerweise ohne reguläre Krankenversicherung arbeiten dürfen. „Von März bis Ende Oktober 2021 können landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage (beziehungsweise vier statt drei Monate) sozialversicherungsfrei beschäftigen“, teilte Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) nach einem Kabinettsbeschluss am Mittwoch kurz vor der Spargelsaison mit.

Bei dieser sogenannten „kurzfristigen Beschäftigung“ müssen Arbeiter laut der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) beispielsweise im Fall einer Corona-Erkrankung die Behandlungskosten mitunter selbst zahlen. Dabei bekommen sie meist nur den gesetzlichen Mindestlohn von 9,50 Euro die Stunde – oft minus Abzügen für Unterkunft und Verpflegung. Zudem würden der deutschen Sozialversicherung hohe Summen an Beiträgen verloren gehen. 60 Prozent der Ende Juni 2020 registrierten rund 97.000 ausländischen Aushilfskräfte in der deutschen Landwirtschaft hatten laut Bundesagentur für Arbeit eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung.

„Wenn ausländische Saisonarbeitskräfte länger in den Betrieben bleiben dürfen, reduziert das den Personalwechsel und die Mobilität – es ist ein Beitrag zur Pandemiebekämpfung“, so Klöckner. „Zugleich hilft es den Betrieben bei Ernte und Aussaat. So ist sichergestellt, dass die Bevölkerung auch dieses Jahr trotz Corona gut mit heimischen Produkten versorgt ist.“

Arbeitsminister Hubertus Heil soll Widerstand gegen die vom Bauernverband geforderte Ausweitung auf 115 Tage geleistet haben, die bereits im Coronajahr 2020 galt. Jetzt stimmte der SPD-Politiker zu unter der Bedingung, dass nach 102 Tagen Schluss ist. Zudem soll der Arbeitgeber verpflichtet werden, der Minijobzentrale zu melden, wie der Beschäftigte krankenversichert ist. Die Behörde muss dem Betrieb künftig auch automatisch mitteilen, ob die Aushilfe im selben Kalenderjahr schon mal kurzfristig beschäftigt war. Das würde verhindern, dass Arbeiter bei mehreren Betrieben solche Jobs länger als erlaubt ausüben.

Private Versicherung mit Lücken

Diese beiden Meldepflichten gelten aber erst ab Januar 2022, teilte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums der taz mit. Die Spargelstecher, die in dieser Saison länger ohne Sozialversicherung arbeiten, werden davon also nicht profitieren. „Das ist komplett daneben“, sagte Harald Schaum, Vizevorsitzender der IG BAU, der taz.

Die Einigung der Bundesregierung werde die Probleme nicht lösen, so der Gewerkschafter: „In einer Corona­si­tua­tion Leute nicht sozialzuversichern, halte ich für ziemlich waghalsig“. Nicht alle Betriebe würden private Krankenversicherungen für ihre Erntehelfer abschließen. Und wenn doch, würden die Policen nicht alle Risiken abdecken. Tatsächlich schließt zum Beispiel die Europa Versicherung AG in einem Vertrag für Erntehelfer Leistungen wegen „bei Versicherungsbeginn bestehenden und bekannten chronischen Erkrankungen … sowie für die in den letzten 3 Monaten vor Versicherungsbeginn behandelten Krankheiten“ aus.

Die Arbeitgeber wollen sich laut Schaum nur ihren Anteil an den Beiträgen für die Sozialversicherung sparen. Kritiker hatten Klöckner aufgefordert, im Kampf gegen Corona erst einmal eine Einzelzimmerpflicht für Erntehelfer durchzusetzen, statt die Sozialversicherungspflicht weiter aufzuweichen.

Der Bauernverband dagegen begrüßte den Kabinettsbeschluss, dem der Bundestag noch zustimmen muss: „Es ist in der Praxis üblich, dass für versicherungsfrei beschäftigte ausländische Saisonkräfte ein private Krankenversicherung abgeschlossen wird.“

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